Zur Beantragung eines Umra-Visums bei der Botschaft von Saudi Arabien benötigen wir spätestens sechs Wochen vor dem Abflug die folgenden Unterlagen, ohne die
ein Visum nicht erteilt werden kann:
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Einen maschinenlesbaren Reisepass im Original Der Reisepass muss mindestens zwei freie gegenüberliegende Seiten enthalten und für mindestens acht Monate ab Reisebeginn gültig sein. Außerdem darf der Pass mit keinen Stempeln israelischer Behörden vermerkt sein.
Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe empfehlen wir zu Standard-Reisepässe umzuändern.
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Meldebescheinigung im Original Bei EU-Reisepässen muss eine Meldebescheinigung im Original über den Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland nicht jünger als 6 Monate beigefügt sein.
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Zwei Passbilder Die Passbilder dürfen nicht älter als sechs Monate sein und müssen einen weißen Hintergrund haben. Jedes Foto muss rückseitig mit dem Namen versehen sein.
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Einen Impfpass im Original- mit der Impfung gegen Covid-19 (zugelassene Impfstoffe: BioNTech-Pfizer,Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson). Die Impfung darf nicht jünger als 15 Tage sein.
- mit der Impfung gegen Meningococcal Menningitis (Impfstoff: Nimenrix, Menveo, oder Menjugate Kit).
Die Impfung darf nicht jünger als 10 Tage und nicht älter als 3 Jahre sein.
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Eine Kopie der Heiratsurkunde bei Ehepaaren, aus deren Namen im Reisepass nicht hervorgeht, dass sie verheiratet sind. Das ist der Fall, wenn sie unterschiedliche Namen haben und die Frau ihren Geburtsnamen behält.
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Eine Islam-Bescheinigung bei Konvertiten oder Reisenden, aus deren Namen oder Herkunft die Angehörigkeit zum Islam nicht hervorgeht. Eine Kopie der Übertrittsurkunde von einer islamischen Gemeinde reicht aus.
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Deutsche Aufenthaltserlaubnis im Original Dies gilt nur für ausländische Reisende. Die Aufenthaltserlaubnis muss ab Reisebeginn mindestens acht Monate gültig sein. Die Reisepassnummer muss mit der auf dem Aufenthaltstitel aufgetragener Reisepassnummer identisch sein.
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PCR Test darf nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein.
Frauen unter 45 Jahren dürfen laut der saudischen Verfassung nur in Begleitung eines nahen männlichen Verwandten (Mahram wie z.B. Vater, Bruder oder Ehemann) nach Saudi Arabien einreisen. Auf diese Bestimmung haben wir keinen Einfluss.
Das Visum wird von der Botschaft Saudi Arabiens gebührenfrei erteilt.